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Gesundheitsexperten sehen Optimierungsbedarf für Biosimilar-Regelungen im GSAV

7. Oktober 2019/in Presse öffentlich /von Anna Dehmel

Frankfurt am Main, 04.10.2019. Am 16.08.2019 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft.1 Ziel des Gesetzes ist eine Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung. Gleichzeitig sind jedoch auch Regelungen vorgesehen, die gesetzlichen Krankenkassen mehr Einsparungen ermöglichen sollen. Unter anderem wird festgelegt, den Preiswettbewerb von Biosimilars durch eine automatische Substitution auf Apothekenebene analog zu Generika ab August 2022 zu forcieren. Dazu soll der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Kriterien für den Austausch von Biologika und Biosimilars auf Apothekenebene mit einer Vorlaufzeit von drei Jahren definieren.

Bei der 8. Jahrestagung des House of Pharma & Healthcare in Frankfurt diskutierte ein interdisziplinäres Expertengremium in dem von Mundipharma Deutschland unterstützten Workshop über die inhaltliche Gestaltung des Gesetzes im Hinblick auf Biosimilars, rechtliche Aspekte zum Austausch sowie die Signalwirkung und mögliche Konsequenzen für Europa.

Austauschbarkeit von Biosimilars – Quo vadis

Dr. Nadja Tafferner, Manager Governmental Affairs Mundipharma Deutschland, stellte eingangs fest, dass Biosimilars als therapeutische Alternative zum Original-Biologikum im deutschen Praxis- und Klinikalltag seit ihrer Einführung vor rund 10 Jahren zunehmend an Relevanz gewonnen und aktuell bereits hohe Versorgungsanteile erzielt hätten.2

Dr. Tafferner erläuterte, dass insbesondere mit der Einführung biosimilarer monoklonaler Antikörper 2015 signifikante Einsparungen für das deutsche Gesundheitssystem erzielt worden seien, wofür neben den Preisabschlägen von Biosimilars eine Reihe von nationalen und regionalen Steuerungsinstrumenten verantwortlich seien. Der automatische Austausch von Biosimilars in Apotheken – mit Ausnahme von Bioidenticals vom selben Hersteller – ist allerdings in Deutschland wie in praktisch allen anderen Ländern der EU nicht gestattet. Ab August 2022 sieht das GSAV nun vor, den Austausch des Referenzbiologikums durch ein preisgünstiges, rabattvertragsgeregeltes Biosimilar in der Apotheke zu erlauben. Eine solche zu Generika analoge Regelung hatte bereits in der Fachdiskussion bei der Formulierung des Gesetzes breite Kritik erfahren.3

Biosimilars sind keine Generika

Wie Dr. Steffen Groß, Leiter des Fachgebiets für monoklonale und polyklonale Antikörper des Paul-Ehrlich-Instituts, im Workshop ausführte, seien Biosimilars nicht mit Generika gleichzustellen.4,5

Die Wirkstoffe von Generika werden im chemischen Labor synthetisiert, so dass die Arzneimittel bis auf die Hilfsstoffe identisch sind. Biosimilars hingegen sind hochkomplexe Moleküle. Es handelt sich um Nachahmerpräparate von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, die mit Hilfe gentechnisch veränderter lebender Organismen produziert werden. Das können z. B. Hefen, Bakterien oder tierische Zellen sein. Daher ist der Zulassungsprozess der Europäischen Arzneimittelagentur EMA für Biosimilars sehr streng geregelt.5,6 Eine Zulassung durch die EMA garantiert vergleichbare Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit des Biosimilars zum Originalpräparat.5 Darüber hinaus werden alle Biopharmazeutika nach der Zulassung in der längeren Anwendung beobachtet, um mögliche Reaktionen oder seltene Nebenwirkungen zu erfassen. Dabei müsse jede einzelne Charge eines Biopharmazeutikums – egal ob ein Produkt des Original- oder Biosimilar-Herstellers die geforderten Qualitätskriterien erfüllen, denn jede Charge könne Varianzen aufweisen, so Dr. Groß.5

Dass ein Austausch in der Apotheke, wie er bei Generika üblich und gestattet ist, nicht so einfach auf Biologika übertragbar sei, erklärte Dr. Groß und wies unter anderem auf die offene Frage hin, wie die Aspekte um die Pharmakovigilanz und die damit verbundene Nachverfolgbarkeit gewährleistet werden sollen.

Medizinrechtler Dr. Christian Stallberg von der Kanzlei Novacos sah die Haftungsfrage bei automatischer Substitution von Biosimilars als ungeklärt an und monierte einen wesentlichen Optimierungsbedarf im aktuellen Gesetz. Er gab zu bedenken, dass der Austausch von Biologika auf Apothekerebene einen erheblichen Eingriff in die Therapieverantwortung und eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten innerhalb von Berufsgruppen bedeuten würde.

Der praktischen Ausgestaltung des Gesetzes soll sich der G-BA in den nächsten drei Jahren widmen. Er sei hierbei gefordert, die Interessen der Patienten mit den Interessen der Fachgruppen zu vereinbaren und die Patientensicherheit sowie eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Kosteneinsparungen durch Biosimilars

Durch Biosimilars sind erhebliche Kosteneinsparungen möglich: Einer Analyse des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zufolge könnten die gesetzlichen Krankenkassen durch Biosimilars rund 750 Mio. € jährlich einsparen.7 Allerdings sei das Einsparpotenzial begrenzt, denn Biosimilars seien sehr aufwändig im Herstellungsprozess, wie Dr. Groß ausführte. Er sprach das Risiko an, dass nicht mehr alle neu entwickelten Biosimilars den Markt erreichen würden, wenn die Anbieter sehr hohe Entwicklungskosten für biotechnologische Nachahmer-Präparate nicht mehr unter planbaren Rahmenbedingungen amortisieren könnten.

Dr. med. Wolfgang LangHeinrich, Facharzt für Allgemeinmedizin und Vorstandsberater Arznei-, Heil- und Hilfsmittel der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, erläuterte, dass eine Umstellung (Switch) von Original auf Biosimilar auf Arztebene bereits in vielen Indikationsgebieten problemlos erfolge. Er legte dar, dass durch Arzneimittelvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen bereits hohe relevante Einsparungen generiert werden, wie u.a. am Beispiel der KV Hessen bei Neueinstellungen gezeigt werden könne.8 Bezüglich der Patientenaufklärung beim Switch wies Dr. LangHeinrich darauf hin, dass sowohl Vertragsärzte als auch Patienten aktiv über Biosimilars informiert und aufgeklärt werden müssten, um die Akzeptanz für Biosimilars zu sichern. Dies sei eine Aufgabe von Kassenärztlichen Vereinigungen, Kassen und auch Herstellern.

Die Dokumentation der Verordnung und Anwendung der Biosimilars auf Arztebene sei problem- und lückenlos. Der Austausch auf Arztebene bedürfe keiner weiteren Regulierung durch die automatische Apothekensubstitution.

Substitution von Biosimilars im europäischen Kontext

Die automatische Substitution von Biologika auf Apothekenebene ist in Europa bislang ohne Beispiel. In Frankreich beispielsweise werden Maßnahmen zur Substitution zwar diskutiert, aber in der Praxis bislang noch nicht umgesetzt. Die „Finnish Medicines Agency“ hat eine Befragung zur Substitution auf Apothekenebene unter Apothekern, Ärzten und Industrievertretern durchgeführt und im Mai 2019 veröffentlicht.9 Eine Austauschbarkeit wurde dabei prinzipiell als möglich bewertet, sofern eine Reihe von spezifischen Voraussetzungen zur sorgfältigen Vorbereitung und Umsetzung in Apotheken erfüllt seien.

Forderungen der Experten: Das GSAV muss im Hinblick auf Biosimilars optimiert werden

Am Beispiel der jüngst eingeführten Biosimilars zu Adalimumab und Trastuzumab wird ersichtlich, dass die Biosimilars sehr schnell in der Versorgung ankommen, der Wettbewerb funktioniert und Kassen beträchtliche Einsparungen erzielen.10 Weiterer Regulierungsmechanismen wie der automatischen Substitution, wie im GSAV vorgesehen, bedarf es laut der Experten nicht.

Zusammenfassend bestand Konsens, dass das Gesetz eine Reihe von Fragen aufwerfe: so sei die Sicherstellung der Patientenaufklärung, die Verhinderung einer „wilden und unkontrollierten Substitution“ zwischen Original und mehreren Biosimilars, die Chargendokumentation des abgegebenen Präparates und die medizinische Nachbeobachtung derzeit nicht ausreichend geregelt.

Dieser Konsens deckt sich mit der Position ärztlicher und pharmazeutischer Fachgesellschaften und –verbände, die gleichermaßen den Einsatz von Biosimilars zur Kostenentlastung im Gesundheitsmarkt befürworten, jedoch übereinstimmend den Austausch auf Apothekerebene, insbesondere im Bereich onkologischer Produkte, ablehnen.11,12 Die Verantwortung sollte weiterhin in der Hand des behandelnden Arztes liegen.

 

 

1 Bundesministerium für Gesundheit. Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 15. August 2019 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GSAV_bgbl119_S.1202_150819.pdf. Aufgerufen am 17.09.2019
2 Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars. Grafik des Monats August 2019. https://probiosimilars.de/allgemein/grafik-des-monats-august-2/. Aufgerufen am 20.09.2019
3 Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars. Standpunkte. https://probiosimilars.de/presse/gsav-die-substitution-von-biosimilars-in-der-apotheke-ist-ein-irrweg. Aufgerufen am 20.09.2019
4 Paul Ehrlich Institut (PEI). https://www.pei.de/DE/arzneimittel/immunglobuline-monoklonale-antikoerper/monoklonale-antikoerper/zusatz/position-pei-interchangebility-biosimilars-inhalt.html. Aufgerufen am 17.09.2019
5 European Medicines Agency. Biosimilars in der EU: Leitfaden für medizinische Fachkräfte. https://www.ema.europa.eu/en/documents/leaflet/biosimilars-eu-information-guide-healthcare-professionals_de.pdf. Aufgerufen am 17.09.2019
6 Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. vfa-/vfa bio-Positionspapier Biopharmazeutika – Originalprodukte und Biosimilars. https://www.vfa-bio.de/vb-de/suche?search=Generika+und+Biosimilars&searchbutton=search. Aufgerufen am 17.09.2019
7 Wissenschaftliches Institut der AOK (WIDO). https://www.wido.de/news-events/aktuelles/2019/biosimilars. Aufgerufen am 17.09.2019
8 Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Arzneimittelvereinbarung 2019. https://www.kvhessen.de/fileadmin/user_upload/kvhessen/Mitglieder/Recht_Vertrag/VERTRAG_Arzneimittel-Vereinbarung-2019.pdf . Aufgerufen am 20.09.2019
9 Finnish Medicines Agency (FIMEA) https://www.fimea.fi/web/en/-/physicians-hold-a-largely-positive-view-of-the-uptake-of-biosimilars. Aufgerufen am 17.09.2019
10 Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars. Marktdaten Juli 2019. https://probiosimilars.de/publikationen/marktdaten/marktdaten-juli-2019/. Aufgerufen am 20.09.2019
11 Statement des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker ADKA e.V. zu Biosimilars, https://www.adka.de/news/details/pressemeldung-zu-biosimilars-2017-09-01/. Aufgerufen am 17.09.2019
12 Leitfaden „Biosimilars“ der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, 1. Auflage, Version 1.1, August 2017, https://www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/LF/PDF/Biosimilars.pdf. Aufgerufen am 17.09.2019

 

Quelle: Workshop der Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG „Biosimilar-Agenda 2020: Leuchtturm oder Irrlicht? Chancen und Grenzen für bessere Versorgung und Wirtschaftlichkeit“ am 3. September 2019 im Rahmen des 8. Jahreskongresses des House of Pharma in Frankfurt.

 

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Mundipharma ist ein führender, auf Marketing und Vertrieb spezialisierter Pharma- und Biotechnologieanbieter, der gemeinsam mit seinen Partnern mehr Patienten Zugang zu innovativen und bezahlbaren Behandlungsalternativen ermöglicht. Im engen Austausch mit unseren Partnern, Kunden und Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen setzen wir uns in den Bereichen Immunologie, Onkologie, Atemwegserkrankungen und Suchtbehandlung für das Wohl von Patienten ein. Mit dem Ziel, gemeinsam mehr Gesundheit zu erreichen.

Weitere Informationen unter www.mundipharma.de.

 

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https://medinfo.mundipharma.de/wp-content/uploads/Logo_Mundipharma-1.png 0 0 Anna Dehmel https://medinfo.mundipharma.de/wp-content/uploads/Logo_Mundipharma-1.png Anna Dehmel2019-10-07 09:31:022019-10-07 09:41:45Gesundheitsexperten sehen Optimierungsbedarf für Biosimilar-Regelungen im GSAV

Stellungnahme zur Purdue Pharma Berichterstattung

28. August 2019/0 Kommentare/in Presse öffentlich /von Anna Dehmel

Frankfurt am Main, den 28. August 2019 – Natürlich verfolgen wir die Berichterstattung in den USA. Wir können die Entwicklung bei Purdue Pharma jedoch nicht kommentieren, weil wir über keinerlei Kenntnisse zu den Vorgängen verfügen. Purdue und Mundipharma sind unabhängige rechtliche Einheiten. Sie verfügen über getrennte Aufsichtsorgane, eine separate Führungsebene und unterschiedliche Portfolio-Strategien.

 

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https://medinfo.mundipharma.de/wp-content/uploads/Logo_Mundipharma-1.png 0 0 Anna Dehmel https://medinfo.mundipharma.de/wp-content/uploads/Logo_Mundipharma-1.png Anna Dehmel2019-08-28 09:49:182019-08-28 15:04:02Stellungnahme zur Purdue Pharma Berichterstattung

Mundipharma Deutschland und Fidelio Healthcare: Erfolgreicher Betriebsübergang

2. Oktober 2018/0 Kommentare/in Presse öffentlich /von Anna Dehmel

Frankfurt am Main, 01. Oktober 2018 – Mundipharma Deutschland gibt heute den erfolgreichen Übergang des Produktionsbereichs in Limburg an Fidelio Healthcare bekannt. Auch der Umzug der Mundipharma Marketing- und Vertriebsorganisation in die neuen Räumlichkeiten in Frankfurt ist vollzogen.

Durch den Betriebsübergang des Produktionsbereichs von Mundipharma Deutschland zu Fidelio Healthcare konnten etwa 100 Arbeitsplätze in der Produktionsstätte in Limburg gesichert werden. Am Standort Limburg wurde damit ein neues pharmazeutisches Unternehmen angesiedelt, mit dem Mundipharma langfristig zusammenarbeiten wird. In Frankfurt am Main agiert Mundipharma Deutschland zukünftig mit insgesamt rund 170 Mitarbeitern im Innen- und Außendienst als Marketing- und Vertriebsorganisation. Anders Fogstrup, Geschäftsführer von Mundipharma Deutschland begrüßt den Neustart in Frankfurt: „In unserem offenen, attraktiven Büro auf einer Ebene setzen wir auf direkten Austausch und engagierte Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Partnern mehr Patienten Zugang zu bezahlbaren Behandlungsalternativen zu ermöglichen. Die Transformation von Mundipharma ist erfolgreich gelungen und wir blicken positiv in die Zukunft. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, mehr Gesundheit zu erreichen.“

Nach erfolgreicher Inspektion durch die zuständigen Behörden und der erfolgten Erteilung der erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, kann Frankfurt heute als neue Mundipharma-Betriebsstätte offiziell starten. Der neue Standort befindet sich nahe des Frankfurter Flughafens und ist sehr gut zu erreichen.

Unternehmenssitz: De-Saint-Exupéry-Straße 10, 60549 Frankfurt am Main

Telefonnummer: 069-50 60 29-000

Faxnummer: 069-506029-201.

E-Mail: info@mundipharma.de

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Weitere Informationen unter www.mundipharma.de.

Über Fidelio Healthcare

Fidelio Healthcare, Seefeld, wurde 2015 von Heiner Hoppmann und Dr. Christian Zischek gegründet und bietet globale Beratungsdienstleistungen für die Healthcare- und Life-Science-Industrie an. Die Kernkompetenzen der Unternehmensgruppe umfassen Beratungs – Leistungen in den Bereichen Strategie-Management, M & A-Support, Performance Enhancement in Supply Chain/Operations inklusive Lean Management Implementierung, F & E Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Marketing und Vertrieb im OTC – und Generikabereich sowie weiteres umfassendes Interims- und Projektmanagement.

Mit der Übernahme des Werkes der Mundipharma erweitert die Fidelio Healthcare das Dienstleistungsangebot auf operative Entwicklung, Herstellung und Konfektionierung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Kunden im Healthcare – Bereich mit einem technologischen Schwerpunkt auf Weichgelatinekapseln.

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https://medinfo.mundipharma.de/wp-content/uploads/Logo_Mundipharma-1.png 0 0 Anna Dehmel https://medinfo.mundipharma.de/wp-content/uploads/Logo_Mundipharma-1.png Anna Dehmel2018-10-02 15:25:062019-03-18 10:35:42Mundipharma Deutschland und Fidelio Healthcare: Erfolgreicher Betriebsübergang

Mundipharma und Fidelio Healthcare unterzeichnen Vereinbarung zur Übernahme des Produktionsbereiches in Limburg

20. Februar 2018/0 Kommentare/in Presse öffentlich /von Anna Dehmel

Limburg –  Mundipharma Deutschland und das in Seefeld ansässige Unternehmen Fidelio Healthcare haben heute einen Kaufvertrag zur Übernahme des Produktionsbereiches in Limburg unterzeichnet. Damit können rund 100 Arbeitsplätze langfristig erhalten werden. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter den üblichen Genehmigungsvorbehalten.

Anders Fogstrup, Geschäftsführer von Mundipharma Deutschland, begrüßt den Vertragsabschluss ausdrücklich. „Wir sind sehr glücklich, dass durch die Vereinbarung mit Fidelio Healthcare die Arbeitsplätze im Produktionsbereich weitestgehend übernommen werden können. Unser Unternehmen hat in den vergangenen Monaten einen umfassenden Veränderungsprozess durchlaufen mit dem Ziel, unsere Strukturen und Prozesse zukunftsfähig auszurichten. In diesem Zusammenhang mussten wir auch für den Produktionsbereich in Limburg aufgrund bestehender kontinuierlicher Unterauslastung nach Alternativen suchen. Nach langwierigen und sehr umfassenden Vertragsverhandlungen haben wir nun eine für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirklich gute Lösung gefunden, denn durch die Übernahme durch Fidelio Healthcare können sich ihnen neue berufliche Möglichkeiten und langfristige Perspektiven eröffnen.“

Fidelio Healthcare wird den Produktionsbereich, die hochwertigen Produktionsanlagen und einen Großteil der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mundipharma Limburg übernehmen. „Der Produktionsstandort Limburg ist vielversprechend und ausbaufähig“, so die positive Einschätzung von Heiner Hoppmann, Geschäftsführer der Fidelio Healthcare.

„Wir planen nicht nur, die Produktion von bewährten Mundipharma-Präparaten zu übernehmen, sondern wollen uns als zweites Standbein neben der Beratung mit einem neuen Modell der langfristigen Zusammenarbeit mit strategischen Kunden als Dienstleister und Problemlöser für die Entwicklung und Herstellung von Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln etablieren. Im Vordergrund stehen hierbei maßgeschneiderte optimierte Lösungen für spezifische Produktportfolios. In den nächsten Jahren wollen wir einen Ausbau der Limburger Produktionsstätte mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Weichgelatinekapsel als neu zu etablierende Kerntechnologie realisieren und zählen natürlich auf die qualifizierten Mundipharma-Mitarbeiter, die wir sehr gerne übernehmen wollen.“

 

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Mundipharma ist ein forschendes Unternehmen, das hochwirksame Arzneimittel mit größtmöglicher Verträglichkeit entwickelt und somit die Therapie für Arzt und Patient wesentlich verbessert. Nicht nur mit eigenen Entwicklungen, auch dank vielversprechender Kooperationen ermöglicht Mundipharma mehr Patienten Zugang zu innovativen Therapien in den Bereichen Schmerz, Atemwegserkrankungen, Immunologie, Onkologie, Supportive Care und Suchtbehandlung.

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https://medinfo.mundipharma.de/wp-content/uploads/Logo_Mundipharma-1.png 0 0 Anna Dehmel https://medinfo.mundipharma.de/wp-content/uploads/Logo_Mundipharma-1.png Anna Dehmel2018-02-20 15:26:542018-11-08 15:30:00Mundipharma und Fidelio Healthcare unterzeichnen Vereinbarung zur Übernahme des Produktionsbereiches in Limburg

Anders Fogstrup neuer Geschäftsführer von Mundipharma Deutschland

11. Januar 2018/0 Kommentare/in Presse öffentlich /von Anna Dehmel

Limburg – Im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung hat sich der neue Geschäftsführer von Mundipharma Deutschland, Anders Fogstrup, der Belegschaft des Arzneimittelherstellers vorgestellt. „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe”, so Fogstrup. „Mundipharma hat das richtige Portfolio und das richtige Team, um auf dem deutschen Markt auch künftig erfolgreich zu sein.” Der 38-jährige Fogstrup ist seit 2006 für Mundipharma tätig. Zuletzt hat der gebürtige Däne die nordischen Unternehmen verantwortet. 

Gleichzeitig hat sich der scheidende Geschäftsführer, Dietmar Leitner, von der Belegschaft in Deutschland verabschiedet und sich bei seinem Team bedankt, vor allem für die Unterstützung in der schwierigen Phase der Neuausrichtung, die Professionalität, die Einsatzbereitschaft und den Teamgeist. Leitner scheidet zum 31. Januar 2018 nach 12 Jahren bei Mundipharma auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen aus, um sich neuen Aufgaben zuzuwenden.

Mundipharma Deutschland hat in den vergangenen Monaten einen umfassenden Veränderungsprozess durchlaufen. Ziel war es, die Strukturen und Prozesse im Unternehmen zukunftsfähig auszurichten. Dazu gehört unter anderem eine Verlagerung von Unternehmensbereichen sowie der Umzug der Unternehmenszentrale von Limburg nach Frankfurt/Main.

„Bei allen notwendigen Veränderungen ist es unser wichtigstes Ziel, auch künftig Ärzten, Patienten und den Partnern im Gesundheitswesen Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen”, so Fogstrup. „Dabei setzen wir vor allem auf unsere partnerschaftliche, kundenorientierte Ausrichtung, die Basis für unseren Erfolg in der Zukunft.“

 

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